Asset Protection und Steuern sparen wie Superreiche – mit einer Holding!

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Asset Protection und Steuern sparen wie Superreiche – mit einer Holding!

Vermögende Unternehmer und Investoren geraten immer mehr in das Visier des Staates. Das haben die jüngsten Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD gezeigt. Zwar wurden die SPD-Forderungen nach einer Reichensteuer und einer Anhebung des Spitzensteuersatzes nicht in dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Doch damit sind die Pläne für diverse Steuererhöhungen noch nicht vom Tisch. Zumindest nicht für die SPD. Was später wirklich Gesetz wird, bleibt abzuwarten. Ungeachtet dieser Tatsache zeigen wir Dir hier, wie Du als Superreicher Steuern sparst und Dein Vermögen mit einem soliden Asset Protection schützt.

Was erwartet Dich in diesem Beitrag? 

Als Unternehmer oder Investor zahlst Du regelmäßig hohe Steuern. Gilst Du als Superreicher, gibst Du derzeit jährlich 45% Deines Einkommens (Reichensteuer) an den Staat ab. Möchtest Du diese Last optimieren, solltest Du zumindest im Ansatz verstehen, wie Du eine clevere Steuergestaltung zu Deinem Vorteil nutzen kannst.

In diesem Beitrag geben wir Dir eine Komplett-Anleitung, die Dir als Unternehmer oder Investor helfen soll, Steuern zu sparen und Vermögen zu schützen. Wir beginnen beim Status eines Einzelunternehmers und führen Dich über den beschränkten Schutz einer GmbH bis zur optimalen Steuergestaltung mit einer Holdingstruktur und einer Stiftung.  

Du willst echte Steuergestaltung einmal live erleben? Dann sei in unserem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers dabei und lass Dir hier die Fragen beantworten, die Dich besonders bewegen. Die Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich.

Asset Protection als Einzelunternehmer: Warum funktioniert das nicht?

Erzielst Du als Einzelunternehmer ein Einkommen von über 250.000 Euro, zählst Du in Deutschland zu den Personen, die mit der Reichensteuer von aktuell 45% zur Einkommensteuer veranlagt werden. Willst Du hier zielführende Maßnahmen zum Steuern sparen und zum Asset Protection umsetzen, suchst Du vergeblich nach cleveren Steuergestaltungen. Dies liegt insbesondere daran, dass Du und Dein Einzelunternehmen nur eine steuerliche Identität bilden.

Eine steuerliche Identität bedeutet, dass Du privat wie betrieblich ein Risiko trägst, das Du nicht verteilen kannst. In der Praxis haftest Du für die Schulden Deines Unternehmens auch mit Deinem Privatvermögen.

Beispiel 1:

Du hast ein Einzelunternehmen. Privat hältst Du ein Aktiendepot und eine Immobilie, die Du vermietest. Solange Du mit Deinem Einzelunternehmen Verluste machst, kannst Du diese mit den positiven Einkünften aus dem Aktienhandel und der Vermietung verrechnen. Hier bist Du in dem Einzelunternehmen gut aufgehoben, weil Du so bis zu 45% Steuern sparst.

Musst Du später aber für Dein Einzelunternehmen Insolvenz anmelden, weil Deine Schulden dauerhaft überwiegen und Du Deine Verbindlichkeiten nicht mehr fristgerecht zahlen kannst, zieht der Insolvenzverwalter auch Dein Aktiendepot und die Mietüberschüsse aus der Immobilie in die Insolvenzmasse rein. Tritt das Worst-Case-Szenario ein, gehst Du anschließend auch mit Deinem Privatvermögen pleite.

Tritt der umgekehrte Fall ein – Du erzielst mit Deinem Einzelunternehmen Gewinne – ist dies auch nicht mehr die richtige Rechtsform. Denn Du zahlst jetzt bis zu 45% Steuern und haftest auch hier mit Deinem ganzen Vermögen.

Fazit:

Als Einzelunternehmer haftest Du für alle Deine Schulden unbegrenzt und mit Deinem ganzen Vermögen. Daher bietet Dir diese Rechtsform keine sichere Grundlage zum soliden Vermögensschutz. 

Warum schützt Dich auch eine GmbH nicht optimal?

Als Alternative zum Einzelunternehmen bietet sich für Dich der Wechsel in die Körperschaftsteuerwelt an. Gründest Du z. B. GmbH zahlst Du 15% Körperschaftsteuer(§ 23 KStG) und circa 15% Gewerbesteuer. Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt für die Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH. Merke Dir hierzu die folgende Faustformel:

Sind die Gewinne Deines Unternehmens höher als die Privatentnahmen, wandelst Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH um. Wir sprechen hier von einem Gewinn, der bei circa 90.000 Euro (Zusammenveranlagung: 140.000 Euro) liegt. Als Privatentnahmen definieren sich alle Vermögenswerte, die Du aus Deinem Einzelunternehmen für private Zwecke entnimmst.

Welchen Vorteil bietet Dir eine GmbH? 

Du fragst Dich, welchen Vorteil Dir eine GmbH bietet. Lässt Du einen Teil des Gewinns nach Steuern in der Gesellschaft, kannst Du diesen für smarte Investitionen nutzen. Handelt es sich hierbei um einen abnutzbaren Vermögensgegenstand – z. B. eine Immobilie, ein Fahrzeug oder eine Maschine – schreibst Du die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Die Abschreibungen helfen Dir, Deine Steuerlast weiter zu senken. Denn sie mindern als Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn der GmbH.

Beispiel 2:

Du hast Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt und erzielst einen Gewinn von 100.000 Euro. Hierauf fallen die Unternehmenssteuern von derzeit circa 30% (15% Körperschaftsteuer und circa 15% Gewerbesteuer) an. Es verbleibt ein Rest-Gewinn von 70.000 Euro. Schüttest Du hiervon nichts an Dich aus, kannst Du das Geld für notwendige Investitionen in der GmbH verwenden und mit den Abschreibungen Deinen Gewinn mindern.

Asset Protection: Warum ist eine GmbH trotzdem nicht die effektivste Rechtsform? 

Wie Du gerade gesehen hast, kannst Du mit einer GmbH besser Steuern sparen als mit einem Einzelunternehmen. Die Negativbotschaft der GmbH ist aber: Das in der Gesellschaft verbleibende Geld dient gleichzeitig komplett als Haftkapital für die Schulden Deiner GmbH. Und auch Du persönlich kannst – bis zu einem Betrag von 25.000 Euro – in Regress genommen werden.

Du kommst auf die Idee, einen Teil des Gewinns an Dich auszuschütten, um es vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Der Gedankengang an sich ist gut. Aber auch dies ist nicht wirklich effektiv, weil die Ausschüttung einer GmbH an eine natürliche Person mit 25% Abgeltungssteuer belegt wird. Geht es nach dem Willen der SPD, wirst Du hier demnächst mit einer Abgeltungssteuer von 30% zur Kasse gebeten.

Beispiel 3: 

Wir führen das Beispiel 2 fort. Nach den Unternehmenssteuern verfügt Deine GmbH über einen Gewinn von 70.000 Euro. Schüttest Du diesen Restgewinn komplett an Dich aus, zahlst Du derzeit noch 25% (17.500 Euro) Steuern. Als Nettodividende bleibt Dir ein Betrag von 52.500 Euro.

Du denkst, Du bist jetzt aus dem Schneider und kannst die 52.500 Euro komplett für Deinen privaten Bedarf verwenden? Leider nicht. Musst Du für Deine GmbH ein Insolvenzverfahren beantragen, trifft das auch Dich persönlich. Dies gilt besonders, wenn Du Dich zuvor für Dein Unternehmen verbürgt hast. Tritt dieser Fall ein, kann der Insolvenzverwalter der GmbH sich unbegrenzt aus Deinem Privatvermögen bedienen.

Fazit:
Mit einer GmbH bist Du besser gestellt als ein Einzelunternehmer, weil zunächst die GmbH mit ihrem kompletten Vermögen in Regress genommen wird. Holst Du das Geld – z. B. durch eine Gewinnausschüttung – auf Dein Privatkonto, ist es vor dem Zugriff von außen aber auch nicht sicher. Nachdem Du 25% – oder vielleicht demnächst 30% – Abgeltungssteuer bezahlt hast, steht es dem Insolvenzverwalter unbeschränkt für eine Pfändung zur freien Verfügung. Dasselbe gilt im Fall einer Scheidung für die Zugewinnausgleichsforderung des Ex-Ehegatten.  

Beziehst Du alle vorgetragenen Faktoren ein, wirst Du zu demselben Schluss kommen wie wir: Du kannst mit einer GmbH besser Steuern sparen als ein Einzelunternehmer. Aber für ein solides Asset Protection siehst Du Dich besser nach einer anderen Rechtsform um. 

Was bringt Dir die richtige Holding-Struktur?

Die Holding ist ein Verbund, der aus mindestens zwei Unternehmen besteht. Kennzeichnend ist, dass ein nicht-operativ tätiges Unternehmen (Holding) sich an dem operativen Geschäft eines anderen Unternehmens beteiligt. Beide Unternehmen gehören Dir. Die Rechtsformen kannst Du frei wählen. Möchtest Du aber insbesondere von den Steuervorteilen profitieren und Dein Vermögen optimal schützen, bietet es sich an, beide Gesellschaften als Kapitalgesellschaft oder als Körperschaft zu installieren. Du kannst Dich zwischen den drei folgenden Holding-Formen entscheiden:

Der Vor- und Nachteil einer GmbH-Holding

Bei einer GmbH-Holding fungiert das nicht operativ tätige Mutterunternehmen als GmbH. Diese GmbH beteiligt sich an dem operativen Geschäft der zweiten GmbH (Tochterunternehmen).

Diese Unternehmensstruktur bietet Dir den Vorteil, dass das Tochterunternehmen einen erzielten Gewinn direkt an das Mutterunternehmen ausschütten kann. Anders als bei der Ausschüttung einer GmbH an Dich als natürliche Person, wird diese Gewinnausschüttung nicht mit 25% Abgeltungssteuer belegt. Denn nach § 8b KStG stellt der Gesetzgeber 95% des Ausschüttungsbetrages von der Steuer frei.

Beispiel 4:

Wir wandeln das Beispiel 3 ab. Du hast eine GmbH-Holding errichtet. Das Tochterunternehmen schüttet 70.000 Euro an die GmbH-Holding aus. Nach § 8b KStG unterliegen nur 3.500 Euro (5% von 70.000 Euro) der Besteuerung. Bei einer Unternehmenssteuer von 30% zahlst Du hier effektiv 1,5% Steuern. Die Steuerlast ermittelt sich wie folgt:

Steuer auf Gewinnausschüttung in Holding = 70.000 Euro x 5% x 30% = 1.050 Euro

Zum Vergleich: Mit einer einfachen GmbH zahlst Du 17.500 Euro Abgeltungssteuer. Planst Du dieselbe Ausschüttung in einer Holding, sinkt die Steuerlast auf 1.050 Euro. Du sparst 16.450 Euro.

Betrachten wir hier nur den Aspekt des Steuersparens, bietet Dir die GmbH-Holding einen enormen Vorteil. Wie Du aber weißt, interessieren wir uns auch für das Asset Protection. In diesem Punkt ist die GmbH-Holding mit einer einfachen GmbH vergleichbar. Das Tochterunternehmen haftet mit seinem gesamten Vermögen. Durch das Geld, was durch die Ausschüttungen in die GmbH-Holding geflossen ist, hat sich auch deren Wert gesteigert. Dieser Wertzuwachs wird für Dich zu einem Problem, wenn  Du den Zugewinn während einer Ehe erwirtschaftet hast. Lässt Du Dich später scheiden, könnte sowohl die Wertsteigerung in der GmbH-Holding als auch in dem Tochterunternehmen Gegenstand einer Zugewinnausgleichsforderung Deines Ex-Ehegatten sein.

Fazit:

Auch eine GmbH-Holding rettet Dich nicht vor einem Vermögensverlust. Deshalb spielt sie bei unseren Alternativen für ein solides Asset Protection eine untergeordnete Rolle. 

Asset Protection: Die Nennwert-Barriere bei der Genossenschafts-Holding 

Für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) werden drei Mitglieder benötigt. Dies können drei natürliche oder drei juristische Personen sein. So könntest Du z. B. neben Dir und Deinem Ehegatten auch Deine GmbH an der eG beteiligen. Wichtig ist auch, dass Ihr – anders als bei der GmbH – nicht zwingend ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen müsst. Bei der GmbH ist dies im § 5 Absatz 1 GmbHG verbindlich vorgeschrieben. Eine Genossenschaft könnt Ihr schon mit 30 Euro (10 Euro je Anteil) ins Leben rufen. Es empfiehlt sich jedoch, auch bei einer eG einen höheren Anteil zu zeichnen, damit Euch genügend Kapital zur Verfügung steht. 

Wenn Du alternativ zur GmbH eine eingetragene Genossenschaft als Holding installierst, kannst Du in puncto Vermögensschutz einen deutlichen Pluspunkt verzeichnen. Warum dies so ist, erklären wir Dir in dem folgenden Beispiel:

Beispiel 5:

Du bist mit zwei weiteren Mitgliedern an einer eG-Holding beteiligt. Als Stammkapital habt Ihr Euch bei der Gründung auf einen Betrag von 25.000 Euro (2.500 Anteile zu je 10 Euro) festgelegt. Der aktuelle Wert der Holding soll 1 Million Euro betragen. 

Im Unterschied zu einer GmbH, wo der aktuelle Wert den Wert der Beteiligung widerspiegelt, kommt hier die im § 12 Absatz 1 BewG verankerte Nennwert-Barriere zum Zug. Hiernach wirkt sich der tatsächliche Wertzuwachs nicht auf Deine Beteiligung aus. Für diese bleibt es bei dem Nennwert von 25.000 Euro.

Die Nennwert-Barriere der eG bietet Dir in den folgenden Fällen einen besseren Vermögensschutz als die GmbH:

  • Gehst Du privat in Insolvenz, haftest Du auch mit Deiner Beteiligung an der eG-Holding. Der Insolvenzverwalter orientiert sich bei der Pfändung Deines Vermögens aber an dem niedrigeren Nennwert von 25.000 Euro.
  • Lässt Du Dich scheiden und fordert Dein Ex-Ehegatte von Dir den Zugewinnausgleich, bekommt er aus der eG-Holding ebenfalls nur den Anteil von 25.000 Euro.    

Die Vorteile einer GmbH-Holding gehen Dir auch mit einer Genossenschafts-Holding nicht verloren. So versteuerst Du z. B. auch hier eine Gewinnausschüttung der operativen GmbH an die Genossenschafts-Holding mit nur 1,5 % Steuern.

Die Vorteile einer Stiftungs-Holding 

Wenn es um Asset Protection geht, bietet Dir eine Stiftungs-Holding die absolute unternehmerische Freiheit. Der Sitz dieser Stiftungs-Holding kann im Inland oder im Ausland liegen.

Stiftung in Deutschland 

Hast Du Dein Vermögen in eine Stiftung übertragen, ist es von Dir abgekoppelt. Besteht dieses z. B. aus einem großen Immobilienbestand, gehört das Vermögen jetzt ausschließlich der Stiftung. Dieser Fakt ist für Dich mit den folgenden Pluspunkten verbunden:

  • Weil Dein Vermögen in der Stiftung ist, steht es weder für den Insolvenzfall noch für eine Zugewinnausgleichsforderung zur Verfügung. 
  • Bei dem Übergang des Vermögens durch Erbfall oder Schenkung fallen weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer an. Möchtest Du, dass Dein Sohn oder Dein Ehegatte von den Früchten Deines Vermögens profitiert, nimmst Du weitere Familienmitglieder als Stifter in Deine Familienstiftung auf.
  • Um die Wegzugsbesteuerung musst Du Dir bei einem Wegzug aus Deutschland keine Gedanken machen, weil die Stiftung Dir hilft, die Wegzugssteuer clever zu vermeiden.

Beachte:
Obwohl Du das Eigentum an Deinem Vermögen an die Stiftung abgegeben hast, behältst Du die absolute Kontrolle. Voraussetzung hierfür ist, dass Du Dich von Deiner Stiftung zum Stiftungsvorstand einsetzen lässt.    

Asset Protection mit einer Stiftung in Liechtenstein

Dass wir uns hier für eine Stiftung in Liechtenstein entscheiden, hat einen bestimmten Grund. Denn hier ist die Erbersatzsteuer kein Thema.

Die Erbersatzsteuer ist eine fingierte Steuer, die der Fiskus alle 30 Jahre auf das Vermögen in Deiner Stiftung erhebt. Solange der Wert dieses Vermögens den Betrag von 800.000 Euro nicht überschreitet, fällt keine Steuer an. Dies liegt an dem Freibetrag, den der Gesetzgeber bei der fingierten Erbersatzsteuer ansetzt.

Liegt der Wert des Vermögens über 800.000 Euro, wird der übersteigende Betrag alle 30 Jahre mit 30% versteuert. Aber nur, wenn sich die Stiftung in Deutschland befindet. Hast Du Deine Stiftung in Liechtenstein gegründet, bekommt das deutsche Finanzamt keinen Zugriff, um die fingierte Erbersatzsteuer zu erheben.

Als Unternehmer oder Investor interessierst Du Dich für den optimalen Vermögensschutz? Dann schaue Dir auch gerne das folgende Video an. Hier bringt unser Steuergestalter Nelson Cremers auf den Punkt, mit welcher Rechtsform Du Dein Vermögen optimal schützt.

Fazit

Als vermögender Unternehmer oder Investor liegt Dir viel daran, Deine hohen Steuern zu senken und ein solides Asset Protection zu betreiben? Darüber haben wir uns auch in unserem SteuerMentoring Gedanken gemacht. Hier verfolgen wir das Ziel, die Teilnehmer mit einem kompakten Steuerwissen auszustatten. Denn nur mit fundierten und umfassenden Informationen gelingt es Dir, selbst Deine Steuern zu optimieren. 

In diesem Beitrag haben wir Dir eine Komplett-Anleitung an die Hand gegeben, die Dir zeigt, wie Du optimal Steuern sparst und Dein Vermögen vor dem Zugriff von außen sicherst. Hast Du Fragen oder benötigst Du weiterführenden Input zu diesem Thema, nimm gerne Kontakt zu uns auf. Am einfachsten geht dies durch eine für Dich kostenlose Teilnahme an einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier zeigen wir Dir live, wie clevere Steuergestaltung auf dem Top-Niveau der Großkonzerne auch für den Mittelstand funktioniert. So gelingt es auch Dir, Deine Steuerlast drastisch zu senken und ein solides Asset Protection zu betreiben

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