Das Wichtigste in Kürze
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln bedeutet, dass sich die Rechtsform Deines Unternehmens ändert. Damit sind für Dich interessante Steuervorteile verbunden. Doch es gibt auch einige Nachteile. Mache mit uns den ersten Schritt und eigne Dir ein fundiertes Steuerwissen an. Denn hier bekommst Du alle wichtigen Informationen, um richtig Steuern zu sparen.
- Erzielst Du mit Deinem Einzelunternehmen einen hohen Gewinn, zahlst Du viele Steuern. Dein persönlicher Steuersatz kann auf bis zu 45% ansteigen.
- Wandelst Du Deine Einzelfirma in eine GmbH um, wechselst Du in die Körperschaftsteuerwelt. Hier gilt eine Flat-Tax-Besteuerung von circa 30%.
- Eine GmbH bringt Dir Steuervorteile. Sie bringt aber auch einige Nachteile mit sich.
- Mit einer Stiftungsholding – diese beteiligt sich an Deiner GmbH – schützt Du Dein Vermögen optimal.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein idealer Weg, um Steuern zu sparen. Wandelst Du Deine Einzelfirma stattdessen in eine GmbH um, kannst Du Dein Ziel leichter erreichen. Denn eine GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt, das nach eigenen Regeln besteuert wird. Auf einen laufenden Gewinn sparst Du bis zu 15% Steuern. Außerdem profitierst Du von steuerlichen Benefits, wenn Du Deine Gewinne nicht ausschüttest, sondern eine steueroptimierte Alternative wählst. Wie die Umwandlung eines Einzelunternehmens in die GmbH funktioniert und welche Vorteile sich im Detail für Dich ergeben, liest Du in diesem Beitrag.

Dein Problem: Einzelunternehmen mit hoher Steuerlast
Du bist Einzelunternehmer und erzielst jährlich einen konstant hohen Gewinn? Dann gilt für die Besteuerung das Transparenzprinzip. Dies bedeutet, dass Dein Einzelunternehmen transparent ist. Es stellt selbst kein eigenes Steuersubjekt dar. Die Besteuerung greift direkt auf Dich durch. Die folgende Situation dürfte Dir bekannt vorkommen:
Beispiel 1:
Du erzielst mit Deinem Einzelunternehmen einen Gewinn von 80.000 Euro. Deinen privaten Konsum deckst Du dadurch ab, dass Du monatlich einen Betrag von 3.000 Euro als Privatentnahme verbuchst. Doch dies macht für Deine Besteuerung keinen Unterschied. Unabhängig davon, ob Du Deine eigene Arbeitsleistung entlohnst oder nicht, schlägt das Finanzamt ab einem Einkommen von circa 60.000 Euro mit dem Höchststeuersatz von 45% zu. Dies ergibt sich aus der Steuerprogression, die in der Einkommensteuerwelt fest verankert ist.
Ob und wie sich an der Höhe des besteuerten Einkommens und an dem Höchststeuersatz etwas ändert, entscheidet sich direkt nach den Koalitionsgesprächen, die auf die Bundestagswahl 2025 folgen. Fest steht aber wohl schon jetzt, dass vermögende Steuerzahler stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Dies kannst Du für Dich verhindern, indem Du Deine steuerliche Identität änderst und in die Körperschaftsteuerwelt wechselst. Mit einer GmbH hast Du eine bessere Reputation, weil diese Rechtsform im Geschäftsverkehr als solides Unternehmen wahrgenommen wird. Außerdem gibt es hier keine Steuerprogression. Stattdessen gilt die Flat-Tax-Besteuerung, die bei circa 30 % endet. Du möchtest Steuergestaltung in der Tiefe begreifen? Dann werde mit unserem SteuerMentoring zum Steuer-Investor und wandle Dein Einzelunternehmen in eine GmbH um oder lass Dir die für Dich beste Lösung aufzeigen.
Infobox: Umwandlung
- Die Umwandlung steht für den Wechsel der Rechtsform (z. B. von einem Einzelunternehmen auf eine GmbH).
- Die maßgeblichen Rechtsvorschriften finden sich im Umwandlungsgesetz und im Umwandlungssteuergesetz.
- Mit der richtigen Gestaltung einer Umwandlung lassen sich Steuervorteile generieren.
Die Lösung: Einzelunternehmen in GmbH umwandeln und Steuervorteile sichern:
Gründest Du eine GmbH, gilt das Trennungsprinzip. Hiermit schaffst Du Dir eine zweite steuerliche Identität. Denn Deine GmbH ist eine von Dir losgelöste, eigenständige, juristische Person, die nicht dem Einkommensteuerrecht unterliegt. Stattdessen wird hier ein Körperschaftsteuersatz angewendet, der zurzeit bei 15% liegt (§ 23 Absatz 1 KStG). Außerdem gilt die GmbH kraft Gesetzes als Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer. Diese ist im Durchschnitt auf circa 15% festgelegt. Zusammen machen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer die Flat-Tax-Besteuerung von circa 30% aus. Dein erster Steuervorteil gegenüber dem Einzelunternehmen beträgt also bis zu 15% bei der Besteuerung des Gewinns.
Aber es geht noch weiter:
Mit einer einfachen Steuergestaltung ist es Dir möglich, Steuern in ein Vermögen umzuwandeln. Die Voraussetzung ist, dass Du mit Deinem Unternehmen mehr Gewinn machst, als Du für Deinen privaten Konsum benötigst. Dann wechselt Du in die Körperschaftsteuerwelt und gründest eine GmbH. Anders als in Deinem Einzelunternehmen wird die Vergütung für Deine eigene Arbeitsleistung hier steuerlich berücksichtigt. Wie Du es so schaffst, ein Vermögen von 500.000 Euro aufzubauen, zeigt Dir die folgende Alternative 1:
Alternative 1: Geschäftsführergehalt
Mit einem Einzelunternehmen hast Du nur eine steuerliche Identität. Deine privaten Entnahmen fallen voll in die Besteuerung rein. Du hast hier keine Möglichkeit, steuerlich zu gestalten und Deine Steuerlast zu drücken.
Gründest Du eine GmbH, schlüpfst Du als Geschäftsführer Deines Unternehmens in eine weitere steuerliche Identität. Du beziehst ein Geschäftsführergehalt, das den steuerpflichtigen Gewinn Deiner GmbH mindert und Dir hierdurch eine große Steuereinsparung beschert.
Beispiel 2:
Nehmen wir an, Du erzielst mit Deinem Einzelunternehmen einen vorläufigen Gewinn von 200.000 Euro. Deine jährlichen Privatentnahmen belaufen sich auf 60.000 Euro. Hieraus ergibt sich sie folgende steuerliche Belastung:
Einkommensteuer: 65.400 Euro
Gewerbesteuer: 2.600 Euro
Gesamtsteuerbelastung: 68.000 Euro
Nach Steuern verbleibt in Deinem Einzelunternehmen ein Restgewinn von 132.000 Euro.
Dass Deine Privatentnahmen unter dem Gewinn liegen, ist grundsätzlich das erste Anzeichen dafür, dass Du in die GmbH wechseln solltest. Deine Gesellschaft ermittelt einen vorläufigen Gewinn von 200.000 Euro. Dein Geschäftsführergehalt legst Du auf eine angemessene Vergütung von 60.000 Euro fest. Hierauf fällt eine Lohnsteuer von 15.000 Euro an. Der GmbH-Gewinn schmälert sich auf 125.000 Euro. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuerzahlung der GmbH. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15% ermittelt sich eine Steuer von 18.750 Euro. Außerdem wird die Gewerbesteuer mit ca. 15% (18.750 Euro) abgezogen.
Die gesamte Steuerbelastung der GmbH und der von Dir zu zahlenden Lohnsteuer lässt sich wie folgt zusammenfassen:
15.000 Euro + 18.750 Euro + 18.750 Euro = 52.500 Euro
Nach Steuern verbleiben Dir und Deiner GmbH ein Restgewinn von 147.500 Euro.
Stellst Du die Steuerbelastung von Einzelunternehmen in GmbH gegenüber, führt dies zu dem folgenden Ergebnis:
Einzelunternehmen: Steuern 68.000 Euro, Restgewinn: 132.000 Euro
GmbH: Steuern 52.500 Euro, Restgewinn 147.500 Euro
Durch den Wechsel in die GmbH sparst Du jährlich 15.500 Euro (68.000 Euro – 52.500 Euro). Unter Berücksichtigung eines Zinseszinseffektes von 6 % ergibt sich hier nach 20 Jahren eine Steuerersparnis von circa 500.000 Euro.
Schaue Dir zu dem Thema Einzelunternehmen in GmbH unwandeln auch gerne das folgende Video unseres Steuerexperten Nelson Cremers an:
Alternative 2: Gesellschaftsdarlehen
Als Alternative zu einem Geschäftsführergehalt bietet sich für Dich ein Darlehen von Deiner Gesellschaft an. Das Darlehen kann in Geld oder als Sache gewährt werden. Dein Vorteil besteht in jedem Fall darin, dass die Darlehensauszahlung für die Ermittlung Deiner Einkommensteuer als Privatperson nicht relevant ist. Folglich wirst Du auch nicht mit einer Zahlung an Dein Finanzamt belastet. Damit Deine GmbH Dir das Darlehen rechtssicher gewähren kann, musst Du die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Die Darlehensauszahlung darf nicht zu einer Verringerung des Stammkapitals führen.
- Das Darlehen muss mit dem vollwertigen Rückzahlungsanspruch in der GmbH-Bilanz ausgewiesen werden.
- Für die Rückzahlung müssen Konditionen vereinbart werden, die auch einem Fremdvergleich standhalten. Dies betrifft insbesondere die Zinsvereinbarung.

Mehr zum steueroptimierten Geldtransfer aus der GmbH auf Dein Privatkonto liest Du in unserem umfassenden Ratgeber zum Steuern sparen mit einer GmbH. Daneben profitierst Du mit Deinem Unternehmen aber auch von der beschränkten Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Dies bedeutet, dass kein Gläubiger Deines Unternehmens – auch nicht das Finanzamt – wegen einer Forderung gegen die GmbH auf Dein Privatvermögen zugreifen kann. Von diesem Prinzip gibt es jedoch die beiden folgenden Ausnahmen:
Übernahme einer Bürgschaft
Als GmbH-Inhaber oder GmbH-Geschäftsführer kannst Du auch mit Deinem Privatvermögen in Regress genommen werden, wenn Du Dich vorher für Dein Unternehmen verbürgt hast. Dies machst Du z. B., wenn die Gesellschaft einen Kredit benötigt, um eine Investition zu finanzieren.
Die von Dir gegebene Bürgschaft wird für Dich zu einer Stolperfalle, wenn die GmbH insolvent werden sollte. Denn hier haftest Du mit Deinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Wie dies im Detail abläuft, erklärt Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers in dem folgenden Video:
Schuldhaftes Verhalten
Bist Du als Geschäftsführer für Dein Unternehmen tätig, übernimmst Du gleichzeitig eine Reihe von wichtigen Verpflichtungen. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten ist für Dich mit negativen Folgen verbunden, die sich bis in Dein Privatvermögen erstrecken können.
Beispiel 3:
Von Deinem Buchhalter weißt Du, dass die GmbH auf Dauer nicht mehr ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Das Insolvenzrecht spricht in diesem Fall von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Dies ist nach § 18 Absatz 1 InsO ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Damit bist Du als gesetzlicher Vertreter Deiner GmbH nach § 15a InsO verpflichtet, ohne schuldhaftes Verzögern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Um Deine Insolvenzantragspflicht zu erfüllen, musst Du binnen einer Frist von drei Wochen handeln. Wendest Du Dich nicht rechtzeitig an das Insolvenzgericht, kann Dir ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Bei bestehenden Schulden und Verbindlichkeiten kann auch der Zugriff in dein Privatvermögen erfolgen.
Was ist bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in die GmbH zu beachten?
Die Einbringung einer Einzelfirma in eine GmbH ist im § 20 UmwStG gesetzlich verankert. Bevor Du Dich zu diesem Schritt entschließt, solltest Du zwei Punkte beachten. Denn zunächst einmal ist es wichtig, dass Du den richtigen Zeitpunkt abwartest. Außerdem spielt der Rückwirkungszeitraum eine entscheidende Rolle. Diesen kannst Du zu Deinem Vorteil nutzen.
Wann ist ein Wechsel in die GmbH sinnvoll?
Um zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt Du den Umwandlungsvorgang vollziehen möchtest, stellst Du Deinen Jahresgewinn den Entnahmen gegenüber, die Du Deinem Einzelunternehmen für Deinen privaten Konsum entnimmst. Liegen diese Privatentnahmen unter dem Gewinn, kannst Du einen Teil des Gewinns für wichtige Investitionen verwenden. Dies ist gleichzeitig der günstigste Zeitpunkt, um von der Einzelfirma in die GmbH zu wechseln. Denn durch die Abschreibung dieser Investitionen senkst Du den Gewinn in Deiner GmbH und sparst Steuern. Damit sich die Sache wirklich für Dich lohnt, sollte Dein Unternehmensgewinn bei circa 90.000 Euro liegen.
Beispiel 4:
Du erzielst mit Deinem Einzelunternehmen einen Gewinn von 90.000 Euro. Ziehst Du die jährliche Entnahme von 30.000 Euro ab, verbleibt ein Restgewinn von 60.000 Euro. Diesen versteuerst Du mit Deinem persönlichen Steuersatz von 45%.
Im Jahr darauf hast Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt. Du erzielst wieder einen Gewinn von 90.000 Euro. In Höhe von 30.000 Euro vereinbarst Du ein für Dich steuerfreies Gesellschaftsdarlehen. Der Gewinn Deiner GmbH reduziert sich auf 60.000 Euro. Diesen versteuert die Gesellschaft mit der Flat-Tax-Steuer von 30%.
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Was bedeutet der Rückwirkungszeitraum?
Bei Umwandlungsvorgängen spielt das Körperschaftsteuerrecht eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind das Umwandlungsgesetz (UmwG) und das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Nach § 17 Absatz 2 Satz 4 UmwG wirkt eine Umwandlung bis zu acht Monate zurück. Diese acht Monate markieren den sogenannten Rückwirkungszeitraum. Dies bedeutet, dass Du schon am 1. Januar eines Jahres von den Steuervorteilen einer GmbH profitierst, wenn Du die Umwandlung bis spätestens zum 31. August desselben Jahres beim zuständigen Registergericht anmeldest und durchführst.
Beispiel 5:
Nach einer individuell abgestimmten Live-Session mit unserem Steuerexperten Nelson Cremers entschließt Du Dich dazu, Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Die neue Bilanz stellst Du auf den 31. August auf. Am selben Tag nimmst Du die Anmeldung beim Registergericht vor. Dieses darf nach § 17 Absatz 2 Satz 4 UmwG die Umwandlung zum 1. Januar eintragen. Damit profitierst Du schon zu Beginn desselben Jahres von den Steuervorteilen einer GmbH.
Du möchtest raus aus Deinem Einzelunternehmen und fragst Dich, ob eine GmbH die für Dich passende Rechtsform ist? Dann höre Dir in dem folgenden Video unseren Steuerexperten Nelson Cremers an. Auf unseren regelmäßig stattfindenden TaxDays erklärt er Dir ausführlich, warum Du von Deinem Einzelunternehmen in die GmbH wechseln solltest:
Drei Methoden zur Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH
Um von den Vorteilen einer GmbH zu profitieren, kannst Du Dein Einzelunternehmen auf einem der drei folgenden Wege umwandeln:
- Einbringung
- Bargründung
- Ausgliederung
Beachte:
Habe immer im Blick, bei welcher Methode eine steuerneutrale Übertragung möglich ist oder nicht. Steuerneutrale Übertragung heißt, dass bei dem Umwandlungsprozess keine Steuer durch die Aufdeckung stiller Reserven entsteht.
Infobox: Stille Reserven
- Die stillen Reserven gehören zum Eigenkapital Deines Unternehmens. Sie werden aber nicht in der Bilanz ausgewiesen.
- Durch die stillen Reserven mindert sich der Wert eines Unternehmens.
- Bei einem Unternehmensverkauf müssen die stillen Reserven in der Regel aufgedeckt werden.
- Bei einer steuerneutralen Umwandlung kommt es nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven.

Methode 1: Einbringung des Einzelunternehmens
Einbringung bedeutet, dass Du Dein bisheriges Einzelunternehmen in eine bestehende GmbH einbringst. Das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens wird als Sachkapitaleinlage in die GmbH eingebracht. Die Übertragung wird zu Buchwerten vorgenommen. Dies bedeutet, dass bei der Umwandlung keine stillen Reserven aufgedeckt werden, die für Deine GmbH zu einer höheren Besteuerung führen würden. Die Umwandlung ist damit steuerneutral.
Im Gegenzug zu der Übertragung des Betriebsvermögens bekommst Du Anteile an der GmbH. Auf diese Weise erhöht sich das vorhandene Stammkapital der Kapitalgesellschaft. Diese Form der Umwandlung vollzieht sich nach dem GmbH-Gesetz. Zwingend erforderlich ist die Erstellung eines schriftlichen Sachgründungsberichts. Hier müssen alle Sachverhalte aufgenommen werden, die für die Bewertung des Betriebsvermögens aus dem Einzelunternehmen relevant sind. Wichtig ist letztlich auch, dass der Sachgründungsbericht von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben wird.
Methode 2: Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Bargründung
Eine Umwandlung durch Bargründung nimmst Du vor, wenn die GmbH noch nicht besteht. Dies erfolgt durch einen Notartermin und der Einzahlung des Stammkapitals. Laut § 5 Absatz 1 GmbHG beträgt dieses mindestens 25.000 Euro. Bei der Errichtung der GmbH reicht es jedoch aus, wenn es ein Mindeststammkapital von 12.500 Euro gibt. Du musst aber daran denken, den Restbetrag zu einem späteren Zeitpunkt einzuzahlen.
Die Umwandlung geschieht in der Weise, dass die GmbH das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens kauft. Hiermit sind die Voraussetzungen für eine verdeckte Einlage erfüllt. Diese verdeckte Einlage gilt als fiktive Übertragung des Einzelunternehmens, die zu einer ungerechten Besteuerung führt. Denn für die Übertragung hast Du von der GmbH keinen Veräußerungserlös erhalten. Von einer steueroptimierten Übertragung kann hier also nicht die Rede sein. Weil die Umwandlung per Bargründung nicht steuerneutral erfolgt, eignet sie sich nicht für eine Umwandlung.
Methode 3: Ausgliederung des Einzelunternehmens
Die Ausgliederung ist die Form einer Umwandlung, die sich an den Vorschriften des Umwandlungsrechts orientiert. Einen wichtigen Aspekt erfüllst Du dadurch, dass Dein Einzelunternehmen schon vor der Umwandlung im Handelsregister eingetragen ist. Falls noch nicht geschehen, kann die Eintragung aber vor dem eigentlichen Umwandlungsvorgang nachgeholt werden.
Die Ausgliederung vollzieht sich dadurch, dass das Einzelunternehmen entweder auf eine neu gegründete oder eine bereits bestehende GmbH übertragen wird. Im Unterschied zur Sachkapitalerhöhung gilt hier jedoch die Gesamtrechtsnachfolge. Dies bedeutet, dass Du nicht jeden einzelnen Gegenstand Deines Einzelunternehmens separat auf die GmbH übertragen musst. Die Gesamtrechtsnachfolge ermöglicht es Dir, das Einzelunternehmen im Ganzen auf die GmbH zu übertragen. Zu einer Aufdeckung der stillen Reserven kommt es hierbei nicht. Die Ausgliederung ist damit ein steuerneutraler Umwandlungsvorgang.
Infobox: Gesamtrechtsnachfolge
- Gesamtrechtsnachfolge bedeutet, dass das gesamte Vermögen auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übergeht.
- Die Gesamtrechtsnachfolge kennst Du aus dem Erbschaftsteuerrecht.
- Sie spielt aber auch bei Umwandlungen eine Rolle, wenn diese in Form einer Ausgliederung durchgeführt werden.
Beispiel 6:
Dein Plan: Einzelunternehmen in GmbH umwandeln. Würdest Du eine Sacheinlage vornehmen, müsstest Du jeden Gegenstand einzeln auf die GmbH übertragen. Dies ist mit einem erhöhten Bürokratieaufwand verbunden, weil bei der Übertragung der Gegenstände einige Besonderheiten beachtet werden müssen. So wird ein Firmenfahrzeug z. B. an die GmbH übereignet. Forderungen müssen abgetreten werden. Bei bestehenden Verbindlichkeiten musst Du erst die Zustimmung der Gläubiger zur Umwandlung einholen.
Besser fährst Du hier mit einer Ausgliederung. Denn hier sparst Du Dir die kleinen Schritte, weil Du das Einzelunternehmen als Ganzes auf die GmbH überträgst. In Deiner Entscheidung bist Du jedoch absolut frei. Du musst nicht zwingend alle Gegenstände auf die GmbH übertragen. Es ist auch möglich, dass Du einige Gegenstände im Einzelunternehmen zurückbehalten und dort nutzt.
Du denkst über eine Einbringung oder eine Ausgliederung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH nach und hast tausend Fragen? Wir lassen Dich nicht allein. Reserviere Dir gleich Deinen Platz in unserem kostenlosen Live-Webinar mit Nelson Cremers und nutze die zwei Stunden, um Deine Steuern mit der Umwandlung der Einzelfirma in eine GmbH effektiv zu gestalten.
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Welcher Nachteil steht Deiner Vermögenssicherung im Weg?
Bei der Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH musst Du einen Nachteil in Kauf nehmen, der Dich sehr viel Steuern kosten kann. Dies ist die Wegzugsteuer. Der Fiskus erhebt diese, wenn Du den Exit aus Deutschland planst und zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft – wie z. B. der GmbH – beteiligt bist. Diese beiden Grundvoraussetzungen werden um die folgenden Bedingungen ergänzt:
- Als natürliche Person bist Du in Deutschland innerhalb der letzten 12 Jahre für mindestens 7 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen.
- Du hältst die Beteiligung an der GmbH in Deinem Privatvermögen. Im Umkehrschluss greift die Wegzugsbesteuerung nicht, wenn Du die GmbH-Beteiligung in einem anderen Betriebsvermögen hältst.
- Mit dem Wegzug endet auch die unbeschränkte Steuerpflicht. Du gibst also entweder Deinen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt (§9 AO) in Deutschland auf. Behältst Du aber z. B. Deinen gewöhnlichen Aufenthalt bei, weil Du hier regelmäßig Deine Kinder für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 183 Tagen im Jahr besuchst, kommt die Wegzugsbesteuerung nicht zur Anwendung.
Treffen alle Voraussetzungen zu, erhebt das Finanzamt von Dir die Wegzugsteuer.
Beispiel 7:
Du hast noch nicht von dem fundierten Steuerwissen unseres SteuerMentorings profitiert und vor Jahren Dein Einzelunternehmen in eine GmbH (Beteiligung: 100%) umgewandelt. Nun steht Dein Exit nach Australien an. Was Du bei der Umwandlung Deiner Einzelfirma in die GmbH nicht bedacht hast, ist die Wegzugsbesteuerung. Weil Du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist, die Beteiligung sich in Deinem Privatvermögen befindet und Du nach dem Exit weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hier hast, sind alle Voraussetzungen erfüllt. Maßgeblich für die Ermittlung der Wegzugsbesteuerung ist der Durchschnitt Deiner Gewinne aus den letzten drei Jahren. Da dieser Durchschnitt bei circa 100.000 Euro liegt, fällt die Wegzugsbesteuerung für Dich sehr hoch aus.
Um das Szenario einer hohen Besteuerung zu vermeiden, nutze die fachliche Unterstützung unseres SteuerMentorings. Alle notwendigen Informationen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung haben wir Dir in unserem Beitrag auf diesem Blog zusammengestellt. Schaue gerne mal rein und finde mit uns den geeignetsten Weg, um die Wegzugsteuer zu umgehen.
Die optimierte Lösung: Eine Stiftungsholding als Alternative
Möchtest Du die Wegzugsbesteuerung vermeiden, musst Du Deinen Plan von der Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH nicht aufgeben. Denn mit der Errichtung einer Holding in der richtigen Rechtsform lässt sich diese auf smarte Art vermeiden. Dabei agiert eine zusätzlich errichtete Stiftung als Mutterunternehmen. Diese Stiftung beteiligt sich an dem Tochterunternehmen, das in der Rechtsform einer GmbH geführt wird. Warum sich diese Kombination nicht nur zum Steuern sparen eignet, sondern auch eine optimale Basis für Asset Protection bietet, stellen wir Dir anhand der folgenden Punkte dar:
- Mit einer Stiftung sagst Du der Wegzugsbesteuerung “ade”.
- Eine Stiftung ist vom Grundsatz her nicht gewerbesteuerpflichtig. Dadurch halbiert sich der Unternehmenssteuersatz auf 15% Körperschaftsteuer.
- Eine in der Stiftung gehaltene Immobilie kann nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden.
- Die Stiftung bietet Dir den höchsten Haftungsschutz, den Du mit einer Rechtsform in Deutschland haben kannst. Der Grund: Das in der Stiftung vorhandene Vermögen gehört ausschließlich ihr selbst.
- Die erbschaftsteuerliche Belastung einer Stiftung reduziert sich auf die Erbersatzsteuer. Diese hebelst Du mit einer Stiftungsgründung in Liechtenstein aus.
Umwandlung Einzelfirma: Mache mit unserem SteuerMentoring den ersten Schritt
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln. Du hast gehört, dass Du damit mehr Steuern sparst? Das ist objektiv gesehen richtig. Denn Du profitierst von der Flat-Tax-Besteuerung und kannst mehrere steuerliche Identitäten nutzen, um Deine Steuerlast noch weiter zu senken. Auf diese Weise kannst Du Steuern in ein Vermögen von 500.000 Euro umwandeln. Trotz dieses Vorteils ist die GmbH nicht für jeden Einzelunternehmer das Nonplusultra. So führt sie z. B. zu einer hohen Besteuerung, wenn Du zu irgendeinem Zeitpunkt den Exit planst und Dir im Ausland eine neue Existenz aufbaust.
Bevor Du Deine Entscheidung triffst, ist es daher wichtig, dass Du Dich mit einem fundierten Fachwissen versorgst. Hierbei möchte unser SteuerMentoring Dich gerne unterstützen. Mach den ersten Schritt und komm in unser kostenloses Live-Webinar mit Nelson Cremers. Du stehst im direkten Austausch mit unserem Steuerexperten und kannst ihn mit Deinen Fragen löchern. Im Anschluss geht es an die Umsetzung, bei der wir nicht nur die Umwandlung Deines Einzelunternehmens im Blick haben. In unseren Bauplangesprächen loten wir alle Möglichkeiten des Steuerrechts aus. Diese haben zum Ziel, dass Du nicht nur Deine Steuern in Vermögen umwandelst, sondern dieses Vermögen auch über Generationen absicherst.