Das Wichtigste in Kürze
Du möchtest als Einzelunternehmer Steuern sparen? In diesem Ratgeber geben wir Dir die wichtigsten Fakten zu diesem Thema:
- Wir zeigen Dir, warum Du als Einzelunternehmer auf investieren umstellen solltest.
- Zum Steuersparen gehören auch Rückstellungen in der Bilanz.
- Optimiere mit cleveren Investments Deine Abschreibungen.
- Als Einzelunternehmer solltest Du auch den Investitionsabzugsbetrag kennen.
- Nutze unsere Expertise, um zu erfahren, warum sich für Dich als Einzelunternehmer ein Wechsel in die GmbH lohnt.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: Warum ist eine strategische Planung wichtig?
Steuern sparen als Einzelunternehmer bedeutet, dass Du in Deinem Business selbst Deine Steuern gestaltest. Du hast Dich bewusst für ein Einzelunternehmen entschieden, weil Du vielleicht denkst, dass Dir das notwendige Kapital fehlt, um eine GmbH oder eine Holding zu gründen. Möglicherweise bist Du auch davon überzeugt, dass Du als Einzelunternehmer leichter an Dein Geld kommst. Wenn Du aus diesen oder anderen Gründen vorerst daran nichts ändern möchtest, zeigen wir Dir hier, wie Du als Einzelunternehmer Steuern sparst.
Beim Thema “Steuern sparen als Einzelunternehmer” ist es immer von Vorteil, wenn Du strategisch planst. Dies gilt für den Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz ebenso wie für die Optimierung Deiner Abschreibungen auf Investitionen. Als Einzelunternehmer bieten sich Dir mit dem Investitionsabzugsbetrag oder dem Antrag auf Thesaurierungsbesteuerung noch weitere Alternativen an. Richtig Steuern sparen als Einzelunternehmer funktioniert aber nur, wenn Du Dich zu einem Steuer-Investor entwickelst. Dieser gründet z. B. eine GmbH oder eine Holding-Struktur. Wann der passende Zeitpunkt für einen Umstieg auf die GmbH ist und wie sich das auf Deine Steuerlast auswirkt, erfährst Du in diesem Beitrag.
Vergleichst Du Dein Einzelunternehmen mit einer Holding-Struktur, stellst Du schnell fest, dass Du zu viel Steuern zahlst.
Möchtest Du Dich zu einem Steuer-Investor ausbilden lassen, vereinbare gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Berater oder buche unser Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hierzu laden wir Dich an dieser Stelle herzlich ein.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: Stelle investieren vor konsumieren
Wenn Du als Einzelunternehmer Steuern sparen möchtest, musst Du umdenken. Von einem Konsumierer wandelst Du Dich zu einem Investierer.
Deine Umwandlung hat den folgenden Hintergrund:
Du hast ein Einzelunternehmen gegründet, um Dein verdientes Geld für Deinen Konsum auszugeben. Das Interesse des Staates hieran hält sich jedoch in Grenzen. Ihm kommt es mehr darauf an, dass Du ihn bei der Erreichung seiner Ziele unterstützt.
Diese Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bezahlbaren Wohnraum schaffen
- Anteil an erneuerbaren Energien fördern
- Mehr Arbeitsplätze in Unternehmen umsetzen
Um die vorgenannten Dinge zu realisieren, bindet der Staat Dich als Einzelunternehmer mit ein. Er will Deine Bereitschaft dadurch fördern, dass er bestimmte Investitionen steuerlich unterstützt. Hierzu gehören z. B. die Einspeisevergütung bei einer Photovoltaikanlage, Abschreibungen auf Immobilienvermögen und Sonderabschreibungen im Betriebsvermögen. Welcher steuerliche Vorteil für Dich mit betrieblichen Investitionen verbunden ist, zeigt Dir das folgende Beispiel:
Beispiel 1:
Du hast Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt. Im ersten Jahr erzielst Du einen Gewinn von 130.000 Euro. Du beschließt eine Gewinnausschüttung von 30.000 Euro. Die in dem Unternehmen verbleibenden 100.000 Euro investierst Du in eine Immobilie. Diese Immobilie nutzt Du für die Verwaltung Deines Unternehmens.
Die Anschaffungskosten der Immobilie kannst Du nur über die Abschreibung steuerlich geltend machen. Unterstellen wir, dass die Voraussetzungen für die Abschreibung von betrieblichen Immobilien – § 7 Absatz 4 EStG – erfüllt sind, ziehst Du jährlich 3 % (3.000 Euro) der Anschaffungskosten als Abschreibung von Deinem Gewinn ab. Diese Abschreibung mindert Deine Steuerlast gegenüber dem Finanzamt
Ein niedrigerer Gewinn bedeutet, dass Du als Einzelunternehmer jedes Jahr weniger Steuern zahlst. So belohnt der Staat Deine Investitionsbereitschaft.
10 erfolgreiche Gestaltungen zum Steuern sparen als Einzelunternehmer
Um als Einzelunternehmer Steuern zu sparen, stehen Dir mehrere Wege offen. Jeder Weg hilft Dir beim Senken Deiner Steuerlast.
Als Einzelunternehmer nutzt Du mehrere Gestaltungen, um Deine Steuerlast zu reduzieren. Hierzu gehören z. B. ein Wechsel zur Bilanz, die Bildung von Rückstellungen oder die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH.
Spare Lohnsteuer und andere Personalkosten ein
Mit einer cleveren Steuergestaltung in Deinem Personalkostenbereich erzielst Du einen doppelten Effekt. Einerseits sparst Du als Einzelunternehmer Steuern und Sozialabgaben, andererseits freust Du Dich über motivierte Mitarbeiter.
Beachte:
Als Arbeitgeber zahlst Du auf jedes Bruttogehalt einen sozialversicherungspflichtigen Anteil von circa 25 %. Wünscht sich Dein Mitarbeiter ein höheres Gehalt, steigen über den Arbeitgeberanteil Deine eigenen Sozialabgaben. Und auch für den Mitarbeiter bedeuten 100 Euro brutto nicht gleich 100 Euro netto. Ihr profitiert beide, wenn Ihr einen anderen Weg wählt.
Beispiel 2:
Bei einer Neueinstellung wünscht Dein neuer Kollege sich ein Bruttogehalt von 3.000 Euro. Kalkulierst Du in Deiner Finanzplanung den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ein, steigen die Kosten schnell auf 3.600 oder 3.700 Euro. Würdet Ihr Euch stattdessen für einen lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Gehaltsbestandteil entscheiden, käme für beide mehr raus.
Als lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Bestandteil akzeptiert das Finanzamt z. B. die Überlassung eines Handys oder eines Laptops. Eine bestimmte Betragshöchstgrenze müsst Ihr nicht einhalten. Die Dauer der betrieblichen Nutzung ist ebenfalls nicht relevant. Du musst Deinem Mitarbeiter nur zusichern, dass er das Handy oder den Laptop auch für private Zwecke nutzen kann. Endet das Arbeitsverhältnis, gibt Dein Mitarbeiter den Gegenstand wieder zurück. Bis dahin kann er das überlassene Gerät nutzen, ohne dass Ihr zusätzlich mit Lohnsteuer oder Sozialversicherung belastet werdet.
Infobox: Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsbausteine
- Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen bis zu einem Wert von 50 Euro
- Arbeitsmaterialien wie Laptops, Tablets oder Smartphones
- Übernahme der monatlichen Handygebühren (wichtig: Das Handy muss sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden)
- Laden von E-Fahrzeugen oder E-Bikes
- Kindergartenzuschüsse
Beachte:
Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsbausteine werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt. Hierzu zählt auch die Inflationsausgleichsprämie, die Du Deinem Mitarbeiter noch bis zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 3.000 Euro zahlen kannst.
Daneben lässt Du als Arbeitgeber Deinem Mitarbeiter Gehaltsbestandteile zukommen, die steuer- und sozialversicherungsbegünstigt sind. Ein bekanntes Beispiel ist die Überlassung eines Firmenfahrzeugs, das Dein Mitarbeiter auch für seine Privatfahrten nutzen kann. Auf der Lohnabrechnung vermerkst Du einen geldwerten Vorteil, den Dein Mitarbeiter mit einem geringeren Steuersatz versteuern muss. Möchtest Du mehr zu diesem Thema erfahren, melde Dich gerne zu unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers an.
Als Einzelunternehmer Steuern senken: Wechsel zur Bilanz
Als nicht buchführungspflichtiger Einzelunternehmer ermittelst Du Deinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Nichts hindert Dich daran, zu einer Bilanz zu wechseln. Dies ist allerdings mit einigen Verpflichtungen verbunden. So ermittelst Du z. B. einen Übergangsgewinn und hältst die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung ein.
Die Bilanzierung bringt Dir aber auch einige Vorteile, die eine niedrigere Besteuerung zur Folge haben. Denn hier bieten sich viele Möglichkeiten, mit denen Du Deinen steuerpflichtigen Gewinn selbst steuerst. Hierzu gehören z. B. die gewinnmindernden Rückstellungen. In einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Bildung von Rückstellungen nicht möglich.
Beachte:
Bei dem Übergang zur Bilanzierung müssen Faktoren berücksichtigt werden, die sich auf Deinen Gewinn auswirken. Wir raten Dir deshalb: Lass Dich vor einem Wechsel der Gewinnermittlungsart ausführlich zu diesem Thema beraten. Hilfreich ist es für Dich auch, wenn Dein Steuerberater ausrechnet, ob sich nach dem Umstieg eine höhere oder eine niedrigere Steuerbelastung für Dich ergibt.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: Bilde Rückstellungen
Du hast es gerade schon gelesen: Rückstellungen mindern den Gewinn in Deiner Bilanz. Was sich hinter diesen Rückstellungen verbirgt und für was Du sie bilden kannst, erfährst Du hier.
Die Rückstellungen stehen auf der Passivseite Deiner Bilanz. Hier werden sie dem Fremdkapital zugerechnet. Du bildest sie für Verbindlichkeiten, die Du dem Grunde und/ oder der Höhe nach noch nicht kennst. Mit der Rückstellung ziehst Du den Aufwand aus dem nachfolgenden Geschäftsjahr in den aktuellen Zeitraum vor. Hierdurch tritt eine Gewinnminderung ein.
Die Rückstellungen weist Du auf der Passivseite der Bilanz aus. Sie gehören zu Deinem Fremdkapital.
Beispiel 3:
Du beauftragst Deinen Steuerberater mit der Erstellung Deines Jahresabschlusses. Da die Fertigstellung erst nach dem 31. Dezember erfolgt, weißt Du am Bilanzstichtag noch nicht, wann Du die Rechnung bekommst und wie hoch sie ist. Damit sind die Voraussetzungen für eine Rückstellung erfüllt. Bei der Bildung kannst Du Dich an der Vorjahresrechnung orientieren. Betrug diese z. B. 2.315 Euro (netto), spricht nichts dagegen, wenn Deine Rückstellung auf 2.300 Euro lautet. Um diesen Betrag mindert sich Dein Gewinn. Deine Steuerlast fällt entsprechend niedriger aus.
Beachte:
Rückstellungen sind in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz möglich. Steuerrechtlich ist jedoch nicht alles zulässig, was Du handelsrechtlich machen kannst. Da für Dein Finanzamt die Steuerbilanz relevant ist, zeigen wir Dir hier drei Beispiele von Rückstellungen, die akzeptiert werden.
Rückstellung aus DSGVO bis 4 % vom Umsatz
Hat die Datenschutzbehörde Dir wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes eine Strafe angedroht, kannst Du das Finanzamt an dem zu erwartenden Aufwand beteiligen. In der Höhe wählst Du einen Betrag, der bis zu 4 % Deines Umsatzes entspricht.
Wichtig: Die Androhung der Strafe durch die Datenschutzbehörde kommt in dem Jahr, für das Du die Bilanz erstellst. Die Zahlung darf zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch nicht geleistet sein.
Rückstellung für nicht genommenen Urlaub
Stell Dir vor, Du übernimmst in Deiner GmbH die Funktion des Geschäftsführers. Dann hast Du nicht nur Anspruch auf ein monatliches Gehalt. Dir stehen auch 30 Tage Jahresurlaub zu. Weil Du zu viel zu tun hattest, konntest Du in dem abgelaufenen Kalenderjahr nur 10 Tage nehmen. Für die 20 Tage nicht genommenen Urlaub bildest Du eine Rückstellung. Diese entspricht einem durchschnittlichen Monatsgehalt. So sieht Steuern sparen als Einzelunternehmer aus.
Rückstellung für die Archivierung von Geschäftsunterlagen
Du kennst bestimmt die Verpflichtung des Gesetzgebers, Deine Geschäftsunterlagen der letzten 10 Jahre gesondert aufzubewahren. Mietest Du hierfür einen Raum an oder bringst Du die Unterlagen in einem Zimmer Deines gemieteten Büros unter, entstehen Dir Kosten. Den zu erwartenden Aufwand berücksichtigst Du als Rückstellung in Deiner Bilanz.
Beispiel 4:
Du betreibst Dein Einzelunternehmen in einem gemieteten Büro. Die Miete beläuft sich auf 30.000 Euro jährlich. Für die Aufbewahrung Deiner Geschäftsunterlagen nutzt Du einen Raum, der ungefähr 10% der Gesamtfläche ausmacht.
Die anteiligen Kosten für den Archivierungsraum belaufen sich auf 3.000 Euro p.a. Für die Bildung der Rückstellung in Deiner Steuerbilanz multiplizierst Du diese mit dem Faktor 5,5. Es ergibt sich eine Summe von 16.500 Euro. Bildest Du in dieser Höhe Deine Rückstellung, mindert sich Dein steuerpflichtiger Gewinn.
Möchtest Du mehr zum Thema Rückstellungen in der Bilanz erfahren, scheue Dich nicht, ein verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater zu vereinbaren. Hier gehen wir speziell auf Deine individuelle Situation ein und finden die beste Lösung für Dich.
Optimiere Deine Abschreibungen
Neben den Abschreibungen, die Du auf Deine betrieblichen Investitionen vornimmst (lineare Abschreibung), sieht der Gesetzgeber noch weitere Sonderabschreibungen auf die Gegenstände in Deinem Betriebsvermögen vor.
Lineare Abschreibungen
Lineare Abschreibungen nimmst Du auf Gegenstände vor, die Du in Deiner Bilanz dem Anlagevermögen zuordnest. Dies können z. B. ein Pkw, eine Maschine oder eine Büroeinrichtung sein. Maßgeblich für die Höhe der Abschreibung ist die Dauer der betrieblichen Nutzung. Diese ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen.
Beispiel 5:
Für Deine Fahrten zum Kunden schaffst Du Dir einen Pkw an. Die Anschaffungskosten betragen 54.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hat der Gesetzgeber auf 6 Jahre festgelegt. Die jährliche lineare Abschreibung ermittelt sich wie folgt:
Jährliche Abschreibung = 54.000 Euro / 6 Jahre = 9.000 Euro
Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 5 Kalenderjahren mindert sich Dein steuerpflichtiger Gewinn um jeweils 9.000 Euro.
Sonderabschreibungen
§ 7g Absatz 5 EStG definiert die Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Betriebe. Hiernach kannst Du im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Kalenderjahren 40 % der Anschaffungskosten als Abschreibungen in Deine Bilanz aufnehmen. Die Sonderabschreibung ist an die beiden folgenden Voraussetzungen geknüpft:
- Dein Gewinn beträgt nicht mehr als 200.000 Euro.
- Du nutzt den Gegenstand zu 90 % für betriebliche Zwecke oder vermietest ihn.
Beispiel 6:
Nehmen wir den Pkw aus dem Beispiel zuvor. Im Jahr der Anschaffung könntest Du zusätzlich zu den 9.000 Euro eine Sonderabschreibung von 21.600 Euro (40 % von 54.000 Euro) geltend machen. Dein steuerpflichtiger Gewinn mindert sich um 30.600 Euro. Bei einem Steuersatz von 45 % ergibt sich eine steuerliche Entlastung von 13.770 Euro.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: Bewerte die Aktiva in Deiner Bilanz neu
Um dein Ziel – Steuern sparen als Einzelunternehmer – zu erreichen, solltest Du Dir auch die Aktivposten in der Bilanz genauer ansehen. Zu den Aktiva rechnen alle Gegenstände, die Du auf der Aktivseite Deiner Bilanz ausweist. Eine Neubewertung kannst Du sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen vornehmen, wenn Du nachweist, dass der Wert der Gegenstände gesunken ist.
Firmenwert
Wenn Du Dein Einzelunternehmen gekauft hast, taucht in der Bilanz ein Firmenwert auf. Diesen Firmenwert schreibst Du in der Steuerbilanz linear über 15 Jahre ab. Der Firmenwert wird aber z. B. auch dadurch beeinflusst, dass Du Kunden verlierst. Ist dies der Fall, sinkt der Wert Deines Unternehmens stärker, als Du es mit der linearen Abschreibung darstellen kannst. Deshalb ist es Dir erlaubt, den Firmenwert zusätzlich mit einem niedrigeren Wert zu bewerten. Dies hilft Dir, um als Einzelunternehmer Steuern zu sparen.
Infobox: Firmenwert
- Der Firmenwert ist körperlich nicht fassbar. In der Bilanz wird er unter den immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens ausgewiesen.
- Ein erworbener (derivativer) Firmenwert muss in der Bilanz ausgewiesen und abgeschrieben werden.
- Für einen selbstgeschaffenen (originären) Firmenwert besteht nach § 248 Absatz 2 HGB (Handelsgesetzbuch) ein Ausweisverbot.
Vorräte
Dasselbe Spiel funktioniert auch für Deine Vorräte. Befinden sich darunter Waren, die für Dich einen echten Ladenhüter darstellen, setzt Du diese mit einem geringeren Wert an. Als echte Ladenhüter definierst Du gegenüber dem Finanzamt Produkte, die sich länger als drei oder vier Monate in Deinem Warenlager befinden.
Möchtest Du mehr zu der Bewertung Deiner Aktiva erfahren, melde Dich gerne zu unserem Live-Webinar mit Nelson Cremers an. Hier erfährst Du, was für Deinen individuellen Fall der optimale Lösungsweg ist.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: Bilde einen Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Den IAB nutzt Du als Gestaltungsinstrument, wenn Du innerhalb der nächsten drei Jahre in Dein Unternehmen investieren möchtest. Gesetzlich fixiert ist der IAB im § 7g EStG (Einkommensteuergesetz).
Mit dem IAB ist es Dir möglich, vorgezogene, gewinnmindernde Abschreibungen auf geplante Investitionen in bewegliche Gegenstände zu generieren. Der tatsächliche Kauf der Gegenstände muss spätestens drei Jahre nach der Bildung des IAB erfolgen. Bildest Du den IAB, verschaffst Du Dir mehr Liquidität. Um das Steuergestaltungsmodell zu nutzen, erfüllst Du die folgenden Voraussetzungen (Rechtslage ab dem 1. Januar 2020):
- Dein Gewinn darf – ohne Berücksichtigung des IAB – nicht mehr als 200.000 Euro betragen.
- Du musst die angeschaffte Investition zu mindestens 90 % betrieblich nutzen oder sie im Rahmen Deines Unternehmens vermieten.
- Als IAB darfst Du maximal 50 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd geltend machen.
- Die Summe der IABs darf in einem Jahr die Grenze von 200.000 Euro pro Unternehmen nicht übersteigen.
Beispiel 7:
Du planst die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, die Du in Deinem Unternehmen einsetzen möchtest. Es handelt sich um die Investition in einen beweglichen Gegenstand. Erfüllst Du auch die anderen Voraussetzungen, kannst Du den IAB in Deiner ersten offenen Steuerveranlagung ansetzen. Du erkennst dies daran, dass Dein Steuerbescheid bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Absatz 2 AO (Abgabenordnung) festgesetzt wurde.
Sagen wir hier, dass die Steuerfestsetzung für das Jahr 2022 bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, kannst Du den IAB für diesen Zeitraum bilden. Die geplanten Investitionskosten belaufen sich auf 400.000 Euro. Die maximale Höhe des IAB darf demnach nicht über 200.000 Euro liegen. Du profitierst davon, dass sich bei einem Steuersatz von 45% eine hohe Steuerentlastung ergibt.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: Nutze den IAB in einem zweiten Betrieb
Überschreitet der Gewinn Deines Einzelunternehmens den Gewinn von 200.000 Euro, kannst Du den IAB trotzdem für Deine Zwecke einsetzen. Hierzu gründest Du ein zweites Unternehmen (z. B. eine GbR), die die Investition plant. An dieser GbR beteiligst Du z. B. Deinen Ehegatten oder Deine Kinder. Die Gründung des zweiten Unternehmens hat den Vorteil, dass Du hier noch keinen Gewinn von 200.000 Euro erzielt hast.
Die GbR plant die Anschaffung einer Einrichtung. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten belaufen sich auf 100.000 Euro. Dein IAB darf sich demnach auf maximal 50.000 Euro belaufen. Die zweite Voraussetzung erfüllst Du dadurch, dass die GbR die Einrichtung an Dein Einzelunternehmen vermietet.
In der GbR entsteht zunächst ein Verlust von 50.000 Euro. Dagegen rechnest Du die Mieteinnahmen, die die GbR von Deinem Einzelunternehmen für die Vermietung der Einrichtung bekommt. Mit einer Steuerlast musst Du in diesem Modell erst rechnen, wenn die Mieteinnahmen den Verlust von 50.000 Euro übersteigen.
Mehr zu dem spannenden Thema Investitionsabzugsbetrag erfährst Du auch in einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Melde Dich direkt hier an und profitiere von einer ausführlichen Beratung.
Infobox: Wofür kannst Du einen IAB bilden?
Einen IAB kannst Du z. B. für die folgenden Gegenstände bilden:
- Pkws und E-Bikes
- Tiny Houses
- PV-Anlagen und Blockheizkraftwerke
- Wohnmobile
- Drohnen
Beantrage die Thesaurierungsbesteuerung
Die Thesaurierungsbesteuerung ist eine steuerliche Vergünstigung, die Du sowohl als Freiberufler als auch als gewerbetreibender Unternehmer in Anspruch nimmst. Geregelt ist sie im § 34a EStG.
Mit dem Antrag auf die Thesaurierungsbesteuerung – diesen stellst Du bei Deinem Finanzamt – profitierst Du mit Deinem Einzelunternehmen bei der Besteuerung ebenso wie eine GmbH. Voraussetzung ist, dass Du einen erwirtschafteten Gewinn in Deinem Unternehmen belässt. Statt das Geld für Deinen privaten Konsum auszugeben, investierst Du es in Gegenstände, die Du für betriebliche Zwecke benötigst.
Auf den nicht entnommenen Gewinn zahlst Du mit 28,25 % eine wesentlich geringere Steuer als auf Deine Entnahmen. Der Steuersatz für jede Entnahme liegt in der Spitze bei 45 %.
Wandel Dein Einzelunternehmen in eine GmbH um
Sind die Entnahmen in Deinem Einzelunternehmen kleiner als Dein Gewinn, lohnt sich der Wechsel in eine GmbH. Vereinbare gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Berater, um mehr zur Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH zu erfahren. Hier verraten wir Dir, wie Steuern sparen als Einzelunternehmer in der Körperschaftsteuerwelt aussieht.
Die GmbH ist ein eigenständiges Steuersubjekt, das selbst Steuern zahlt. Du als natürliche Person wirst erst mit Steuern belastet, wenn Du von dieser GmbH Geld bekommst. Das Interessante ist, dass Du selbst den Zeitpunkt und die Höhe festlegst. Du bestimmst nicht nur, auf welchem Weg Du das Geld aus der GmbH bekommst. Mit jeder Steueridentität entscheidest Du auch, wie hoch Dein Gehalt sein soll, oder wann und in welcher Höhe Du einen erwirtschafteten Gewinn an Dich ausschüttest. Vereinbarst Du, dass Du von Deiner GmbH ein Gesellschafterdarlehen bekommst, zahlst Du 0 Euro Steuern.
Mit einer GmbH nutzt Du weitere steuerliche Identitäten, um Steuern zu sparen. Eine Gewinnausschüttung erweist sich hier als weniger effektiv als die Vereinbarung eines GF-Gehalts. Denn hiermit generierst Du gleichzeitig gewinnmindernde Betriebsausgaben in der GmbH.
Steueridentität 1: Gewinnausschüttung
Du beschließt, dass Deine GmbH 50.000 Euro an Dich ausschütten soll. Diese Ausschüttung wird nicht mit Deinem persönlichen Steuersatz (45 %) besteuert. Es fällt lediglich die Abgeltungssteuer mit 25 % an. Steuern sparen als Einzelunternehmer bedeutet hier, dass Du 20 % weniger Steuern zahlst.
Steueridentität 2: Geschäftsführergehalt
Als Geschäftsführer Deiner GmbH steht Dir ein monatliches Gehalt zu. Im Gegensatz zu einer Gewinnausschüttung wirkt sich das Gehalt für Deine GmbH steuermindernd aus, weil es als Betriebsausgabe den Gewinn Deines Unternehmens mindert.
Bist Du an dieser GmbH zu mehr als 50,01 % beteiligt, zahlst Du auf Dein Gehalt keine Sozialversicherung. Du erhältst also mehr netto von Deinem Brutto.
Steueridentität 3: Gesellschafterdarlehen
Steuerrechtlich ist nichts dagegen einzuwenden, dass Du Dir von Deiner GmbH ein Darlehen auszahlen lässt. Das Gute: Du generierst hiermit kein Einkommen, das Du versteuern müsstest. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Du das Darlehen (inklusive der vereinbarten Zinsen) zu einem späteren Zeitpunkt an die GmbH zurück zahlst.
Baue Dir eine Holding-Struktur auf
Als letzte Stufe zum “Steuern sparen als Einzelunternehmer” baust Du Dir eine Holding-Struktur auf. Die zuvor gegründete GmbH bildet hierfür die beste Voraussetzung. Denn hiermit profitierst Du schon davon, dass Du insgesamt weniger Steuern zahlst als in Deinem Einzelunternehmen.
Du gründest nun ein zweites Unternehmen ( z. B. eine GmbH), das sich finanziell an Deiner ersten GmbH beteiligt. Du hast nun zwei Unternehmen, die als Mutter- und Tochterunternehmen fungieren. Ein Steuervorteil ergibt sich dadurch, dass Du Ausschüttungen von der Tochter an die Mutter zu 95 % nicht zu versteuern brauchst.
Möchtest Du die Tochter-GmbH zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, ergibt sich ein zusätzlicher Steuereffekt.
Beispiel 8:
Du verkaufst Deine GmbH, die nicht Teil einer Holding ist, für 1 Million Euro (Veräußerungsgewinn). Hier profitierst Du von dem sogenannten Teileinkünfteverfahren. Hiernach sind 40 % Deiner Einnahmen steuerfrei. Dies bedeutet, dass Du 600.000 Euro mit Deinem persönlichen Steuersatz von 45 % versteuerst.
Du hast eine GmbH-Holding, die ihr Tochterunternehmen verkauft. 95 % des Veräußerungsgewinns stellt der Gesetzgeber steuerfrei. Die übrigen 5 % versteuerst Du mit einem Steuersatz von 30 % (Körperschaftsteuer: 15 %, Gewerbesteuer: 15 %). Deine steuerliche Belastung beträgt hier nur 1,5%.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: So unterstützen wir Dich
In diesem Beitrag haben wir Dir 10 Gestaltungen vorgestellt, die Du zum Steuern sparen als Einzelunternehmer nutzen kannst.
Du willst mehr über das Thema erfahren? Dann vereinbare gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Berater oder buche Dir den nächsten freien Platz in unserem Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hier erklären wir Dir, wie Du zu einem Steuer-Investor wirst, der mit smarten Investitionen seine Steuern optimal gestaltet.
Du möchtest für Dein Business den idealen Weg finden, um Deine Steuern zu senken? Schließe Dich unserer Community aus vorausschauenden Unternehmern und Steuerexperten an und tausche Dich mit unseren Beratern auf den Tax Days aus. Wir sind gespannt auf Dein Unternehmen und freuen uns, wenn wir gemeinsam alle Deine Steuersenkungspotenziale ausloten.
FAQ zum Steuern sparen als Einzelunternehmer
Wo liegt die Grenze für einen steuerfreien Verdienst als Einzelunternehmer?
Als Einzelunternehmer kannst Du den Grundfreibetrag zum Steuernsparen für Dich nutzen. Der Grundfreibetrag markiert das steuerfreie Existenzminimum für jeden Steuerpflichtigen. Übersteigt Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag für ein Jahr nicht, beträgt Deine Einkommensteuerlast 0 Euro. Für 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro (bei Zusammenveranlagung: 24.192 Euro).
Muss ich auch als Einzelunternehmer Kaufbelege und Rechnungen aufbewahren?
Ja, auch als Einzelunternehmer bist Du dazu verpflichtet, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, wenn sie mit Deiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Zusammenhang stehen. Dies gilt übrigens unabhängig von der Rechtsform, in dem Du Deinen Betrieb betreibst. Kannst Du z. B. nicht die Anschaffung eines Firmenwagens mit dem entsprechenden Beleg dokumentieren, versagt das Finanzamt Dir den Vorsteuerabzug. So sparst Du keine Steuern als Einzelunternehmer.
Kann ich mein Einzelunternehmen aus dem Homeoffice führen und die Kosten steuerlich absetzen?
Arbeitest Du – z. B. als Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Immobilien-Investor – überwiegend von zu Hause aus, kannst Du Deine Arbeitsleistung über die Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen. Das Finanzamt akzeptiert 6 Euro für jeden Arbeitstag. Allerdings ist die Höchstzahl der Arbeitstage auf 210 Tage beschränkt. Im Kalenderjahr 2025 kannst Du also maximal 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgaben geltend machen.
Mit der Homeoffice-Pauschale sind nicht die Kosten abgedeckt, die Du für die Anschaffung der Büroeinrichtung oder Büromaterialien hast. Diese Kosten setzt Du entweder sofort oder über die Abschreibung ab. Mehr zu diesem Thema erfährst Du, wenn Du einen Termin zu einem kostenfreien Live-Webinar mit Nelson Cremers buchst. Hier beantwortet Dir unser Steuergestalter alle Deine Steuerfragen.
Wann ist die Kleinunternehmerregelung für mich als Einzelunternehmer sinnvoll?
Die Kleinunternehmerregelung bietet Dir als Einzelunternehmer Vorteile, wenn zu Deinen Kunden hauptsächlich Privatleute und Endverbraucher gehören. Denn für diesen Kreis werden Deine Produkte oder Deine Dienstleistungen billiger. Ein Unternehmer würde hier von dem Vorsteuerabzug profitieren. Dieser steht Privatleuten und Endverbrauchern aber nicht zu.
Persönlich profitierst Du von der Kleinunternehmerregelung, weil Du weniger Aufwand hast. So musst Du z. B. nicht regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Sollte ich als Einzelunternehmer immer in die GmbH wechseln?
Mit einer GmbH sparst Du gegenüber einem Einzelunternehmen Steuern, weil Du hier von der Flat-Tax-Steuer (ca.30%) profitierst. Als Einzelunternehmer bist Du in der Einkommensteuerwelt verhaftet. Hier kann Dein persönlicher Einkommensteuersatz auf bis zu 45% ansteigen. Außerdem musst Du als GmbH-Gesellschafter persönlich erst Steuern zahlen, wenn Du von Deiner GmbH Geld (z- B. durch ein monatliches Gehalt oder ein Darlehen) erhältst.
Trotz dieser Steuervorteile solltest Du nicht direkt den Weg in eine GmbH suchen. Setz Dich mit Deinem Steuerberater in Leverkusen zusammen und lass Dir von ihm ausrechnen, was für Dich günstiger ist: Im Einzelunternehmen zu bleiben oder dieses in eine GmbH umzuwandeln.
Wie kann ich mit vorweggenommenen Betriebsausgaben Steuern sparen als Einzelunternehmer?
Wenn Du ein Einzelunternehmen gründest, fallen in der Regel schon vor dem ersten Umsatz Kosten für Dich an. Hängen diese Kosten direkt mit der Gründung oder dem Betrieb des Unternehmens zusammen, kannst Du sie als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen und Steuern sparen. Hierzu trägst Du alle Kosten entweder in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit) oder Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Deiner Steuererklärung ein.
Zu den typischen vorweggenommenen Betriebsausgaben gehören z. B.:
Gewerbeanmeldung für einen Gewerbebetrieb
Honorare für Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerberater
Kosten für einen Ladenlokal oder ein Büro, das schon vor der Gründung angemietet wird
Aufwand für Marketing (z. B. durch Marktanalysen)
Aufwand für die Beschaffung von Büromaterialien oder Waren
Kann ich den Investitionsabzugsbetrag auch ohne Bilanz bilden?
Ja, den Investitionsabzugsbetrag (IAB) kannst Du auch als Einnahmen-Überschuss-Rechner bilden. Denn der IAB wird nicht in der Gewinnermittlung berücksichtigt, sondern in Deiner Steuererklärung. Hast Du die Voraussetzungen erfüllt, kannst Du bis zu 50% der Anschaffungskosten für die geplante Investition steuermindernd ansetzen. Hierdurch mindert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und Du zahlst bereits im Jahr der Planung Steuern. Das eingesparte Geld nutzt Du für notwendige betriebliche Investitionen oder auch den Kauf einer betrieblichen Immobilie.
Wie setze ich die Bewirtung von Geschäftsfreunden und Kunden von der Steuer ab?
Übernimmst Du die Rechnung für die Bewirtung von Geschäftspartnern und Kunden, kannst Du die Kosten zu 70% von der Steuer absetzen. So sieht es die Vorschrift des § 4 Absatz 5 Nr. 2 EStG vor. 30% des Rechnungsbetrages gehören zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben. Durch diesen Anteil der Rechnung lässt sich Deine Steuerlast nicht mindern.
Um die Bewirtungskosten absetzen zu können, musst Du den Aufwand ordnungsgemäß dokumentieren. Aus dem Nachweis müssen z. B. der Ort und das Datum der Bewirtung, die Namen der bewirteten Personen, der Anlass und der Rechnungsbetrag hervorgehen.
Was verbirgt sich hinter den Sonderabschreibungen und wie kann ich diese als Einzelunternehmer für mich nutzen?
Die Sonderabschreibungen – auch als Sonder-AfA bekannt – hat der Gesetzgeber in § 7g Absatz 5 EStG eingeführt. Sie gilt neben der linearen Abschreibung und kann von einem Steuerpflichtigen im Jahr der Anschaffung eines Vermögensgegenstandes und in den folgenden vier Jahren mit maximal 40% der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.
Die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung ergeben sich aus § 7g Absatz 6 EStG. Hiernach kannst Du die Sonderabschreibung auf eine Investition nur vornehmen, wenn Dein Gewinn unter 200.000 Euro liegt und Du den Gegenstand vermietest oder fast ausschließlich – zu mindestens 90% – betrieblich nutzt.
Werde ich als Einzelunternehmer zur Gewerbesteuer veranlagt?
Musst Du für Dein Einzelunternehmen ein Gewerbe anmelden, wirst Du neben der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auch zur Gewerbesteuer veranlagt. Die Zahlung zur Gewerbesteuer musst Du als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft allerdings erst leisten, wenn der Gewerbeertrag des Unternehmens über 24.500 Euro liegt. Diese 24.500 Euro sind nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 GewStG der Gewerbesteuerfreibetrag. Beachte: Bei einem Wechsel in die GmbH kannst Du diesen Gewerbesteuerfreibetrag nicht mehr für Dich nutzen.
Steuern sparen als Einzelunternehmer: Wie nutze ich die Thesaurierungsbesteuerung für mich?
Als Einzelunternehmer kannst Du die Thesaurierungsbesteuerung für Dich nutzen. Hier wird Dein Einzelunternehmen einer GmbH gleichgestellt, wenn Du einen erwirtschafteten Gewinn nicht oder nur teilweise entnimmst. Auf diesen nicht entnommenen Gewinn fällt eine Steuer von 28,25% an. Den Teil des Gewinns, den Du für Deinen persönlichen Bedarf entnimmst, wird mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser liegt in der Spitze bei 45%.
Um von der Thesaurierungsbesteuerung zu profitieren, stellst Du bei Deinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag.
Du hast weitere Fragen zum Thema Steuern sparen als Einzelunternehmer? Dann nimm gerne an einem unserer kostenfreien Live-Webinare mit Nelson Cremers teil. Hier beantworten wir Dir alle Deine Fragen zum Steuern sparen. Außerdem geben wir Dir weitere smarte Tipps an die Hand, mit denen Du Deine Steuerlast drastisch senkst. Melde Dich jetzt an, um schon bald von einer informativen Weiterbildung zu profitieren


