Ein Gesellschafterdarlehen definiert sich dadurch, dass ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Darlehen gibt. Dieses Gesellschafterdarlehen besteht in der Regel aus einem Kredit, den der Gesellschafter seiner GmbH in einer finanziellen Krisensituation gibt. Wichtig ist, dass das Gesellschafterdarlehen richtig vereinbart wird.
Das Gesellschafterdarlehen ist richtig vereinbart, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein Gesellschafterdarlehen definiert sich dadurch, dass ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Darlehen gibt. Dieses Gesellschafterdarlehen besteht in der Regel aus einem Kredit, den der Gesellschafter seiner GmbH in einer finanziellen Krisensituation gibt. Wichtig ist, dass das Gesellschafterdarlehen richtig vereinbart wird.
Das Gesellschafterdarlehen ist richtig vereinbart, wenn die folgenden fünf Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gibt ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Darlehen, muss er sich zuvor von § 181 BGB (Insichgeschäft) befreien lassen. Wichtig ist, dass diese Regelung vor der Durchführung des Gesellschafterdarlehens in der Satzung der GmbH definiert ist. Zusätzlich sollte die Befreiung von den Insichgeschäften auch im Handelsregister eingetragen sein.
- Für die Kreditvereinbarung zwischen einem Gesellschafter und seiner GmbH müssen fremdübliche Vereinbarungen getroffen werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Tilgung und die Höhe der Zinsen. Wurden die Zinsen zu hoch vereinbart, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. In diesem Fall können die Zinsen nicht als steuermindernde Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
- Der Kreditvertrag muss wie beschlossen durchgeführt werden. So ist es z. B. wichtig, dass die Rückzahlung des Kreditbetrages klar geregelt ist und der Gesellschafter die Zinsen in der vereinbarten Höhe erhält.
- Der Kreditvertrag muss vor der Durchführung schriftlich geschlossen werden. Hiermit ist der Vorteil der Beweiskraft verbunden. Eine rückwirkende Vereinbarung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Schließt Du als Allein-Gesellschafter ein Darlehen mit Deiner Gesellschaft ab, sollte dies unbedingt protokolliert werden. Ohne dieses Protokoll geht das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus.
Eine Darlehenshingabe zwischen Gesellschaft und Gesellschafter funktioniert auch in umgekehrter Richtung. Bekommst Du als Gesellschafter von Deiner GmbH ein Darlehen, handelt es sich um ein Gesellschaftsdarlehen. Dies ist neben der Vereinbarung eines optimalen Geschäftsführergehalts eine weitere Möglichkeit, um Geld steueroptimiert aus der GmbH in Deinen Privatbereich zu transferieren.
Beispiel:
Weil Deine GmbH einen finanziellen Engpass überbrücken muss, gibst Du ihr ein Darlehen über 50.000 Euro. Die Zinsen und der Rückzahlungstermin werden so festgelegt, dass er einem Fremdvergleich standhält. Um von vornherein eine verdeckte Gewinnausschüttung auszuschließen, werden die Vereinbarungen schriftlich getroffen und zusätzlich protokolliert. Bei der Durchführung des Kreditvertrages vereinbarst Du, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. So vermeidest Du jeden Ärger mit dem Finanzamt.
Eine Darlehenshingabe zwischen Gesellschaft und Gesellschafter funktioniert auch in umgekehrter Richtung. Bekommst Du als Gesellschafter von Deiner GmbH ein Darlehen, handelt es sich um ein Gesellschaftsdarlehen. Dies ist neben der Vereinbarung eines optimalen Geschäftsführergehalts eine weitere Möglichkeit, um Geld steueroptimiert aus der GmbH in Deinen Privatbereich zu transferieren.
Beispiel:
Weil Deine GmbH einen finanziellen Engpass überbrücken muss, gibst Du ihr ein Darlehen über 50.000 Euro. Die Zinsen und der Rückzahlungstermin werden so festgelegt, dass er einem Fremdvergleich standhält. Um von vornherein eine verdeckte Gewinnausschüttung auszuschließen, werden die Vereinbarungen schriftlich getroffen und zusätzlich protokolliert. Bei der Durchführung des Kreditvertrages vereinbarst Du, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. So vermeidest Du jeden Ärger mit dem Finanzamt.
« Back to Glossary Index