Thesaurierung bedeutet, dass der erwirtschaftete Gewinn einer Kapitalgesellschaft nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Stattdessen verwendest Du das Geld für betriebliche Investitionen in Deinem Unternehmen. Die Gesellschaft profitiert von einer niedrigeren Besteuerung, die bei circa 28,25% liegt. Über § 34a EStG – Thesaurierungsbesteuerung – können auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften ihre Gewinne thesaurieren.
Bei der Besteuerung von Unternehmen gilt grundsätzlich das Folgende: Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG oder AktG) versteuert ihre Gewinne mit circa 30% Steuern (Flat-Tax Besteuerung). Ein Einzelunternehmer oder der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG oder GmbH & CoKG) versteuert seinen Gewinnanteil mit bis zu 45%. Mit der Thesaurierung – bzw. der Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften – kannst Du diese hohen Steuerlasten jedoch entschärfen. Dazu ist es wichtig, dass Du einen Gewinn nicht an Dich ausschüttest oder das Geld für Deinen privaten Konsum entnimmst.
Erwirtschaftet Deine GmbH einen Gewinn, kannst Du diesen unterschiedlich verwenden. Ein Ein Weg sieht vor, dass Du das Geld an Dich ausschüttest und es der Abgeltungssteuer unterwirfst. Dieses Geld steht Dir für Deinen privaten Konsum zur Verfügung. Planst Du einen Gewinn – oder einen Teil davon – im Unternehmen zu belassen – spricht das Steuerrecht von einem thesaurierten Gewinn. Das Geld bleibt im Unternehmen und kann für Investitionen in die Gesellschaft genutzt werden. Deine Investitionsbereitschaft honoriert der Gesetzgeber mit einer niedrigeren Besteuerung von circa 28,25%. Zusätzlich senkt sich Deine zukünftige Steuerlast durch die Abschreibungen, die Du auf den investierten Gegenstand vornimmst.
Beispiel:
Du hast im letzten Geschäftsjahr mit Deiner GmbH einen Gewinn von 80.000 Euro erwirtschaftet. Da Du gerade nicht auf dieses Geld angewiesen bist, beschließt Du, dass der Gewinn komplett thesauriert werden soll. Die Besteuerung erfolgt mit einem Satz von 28,25% (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Den einbehaltenen Gewinn investierst Du in eine Photovoltaikanlage, die Du jährlich mit 5% abschreibst. Zusätzlich profitierst Du von der Sonderabschreibung (40%) des § 7g Absatz 5 EStG.
Die Abschreibung ermittelt sich wie folgt:
80.000 Euro x 5% = 4.000 Euro
80.000 Euro x 40% = 32.000 Euro
Die Abschreibungsbeträge mindern im aktuellen Jahr Dein steuerpflichtiges Ergebnis und führen auch hier zu einer Steuerersparnis.
Noch größer ist der Steuervorteil, wenn Du als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft von der Thesaurierungsbesteuerung des § 34a EStG profitierst. Denn hier ist Dein persönlicher Steuersatz relevant, der in der Spitze bei 45% liegen kann. Auch hier wirken sich die Abschreibungen auf das Investitionsgut in den nachfolgenden Veranlagungszeiträumen steuermindernd aus. Wichtig ist, dass bei dem zuständigen Finanzamt der Antrag auf die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG gestellt wird.
« Back to Glossary Index