Als Geschäftsführer Deiner GmbH hast Du Anspruch auf ein Geschäftsführergehalt. Über die Höhe entscheidest Du selbst. Du musst allerdings darauf achten, dass es angemessen ist, weil bei einem zu hohen Lohn die Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung erfüllt sein könnten. Deshalb gilt es, ein optimales Geschäftsführergehalt zu bestimmen.
Das Geschäftsführergehalt entspricht nicht nur der monatlichen Zahlung. Zum Geschäftsführergehalt gehören auch die folgenden Komponenten:
- Tantiemeleistungen
- Gestellung eines Firmenwagens
- Vorsorgeleistungen
- Sachbezüge
- Pensionszusage
Die Höhe deines Geschäftsführergehalts muss den Anforderungen des Finanzamts entsprechen. Dies ist der Fall, wenn Dein Geschäftsführergehalt einem Fremdvergleich standhält. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, beachtest Du die folgenden Faktoren:
- Größe des Unternehmens
- Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit
- Voraussichtliche Entwicklung des Ertrags
- Verhältnis Gesamtbezüge: Gesamtgewinn (unter Berücksichtigung der Kapitalverzinsung)
- Art und Höhe der Vergütung in vergleichbaren Unternehmen derselben Branche
Als Faustformel für ein optimales Geschäftsführergehalt gilt generell das 2,5-fache des besten Angestellten in Deinem Unternehmen. Dies bezieht sich auf die Gesamtvergütung.
Bist Du zu mehr als 25% an Deiner GmbH beteiligt, spielt der Fremdvergleich eine entscheidende Rolle. Eine gezahlte Tantiemeleistung darf hierbei nicht mehr ausmachen als 25% der Gesamtvergütung.
Steuerlicher Vorteil der GmbH:
Deine GmbH darf das Geschäftsführergehalt als gewinnmindernde Betriebsausgabe ansetzen. Hierdurch mindert sich sich Körpersteuerlast des Unternehmens.
Alternativ zu einem Geschäftsführergehalt kannst Du auch ein Gesellschaftsdarlehen mit Deiner GmbH vereinbaren. In diesem Fall sinkt Deine Steuerlast in der Einkommensteuer auf 0 Euro, weil eine Darlehensauszahlung nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften des Einkommensteuerrechts gehört.
Beispiel
Du bist zu 100% an Deiner GmbH beteiligt. Für die Festlegung eines optimalen Geschäftsführergehalts stellst Du einen Fremdvergleich an. Hierbei berücksichtigst Du den Umfang Deiner Geschäftsführertätigkeit, die Geschäftsführergehälter anderer Unternehmen aus derselben Branche und die weiteren Faktoren des Fremdvergleichs. Du berechnest eine angemessene Gesamtvergütung von jährlich 100.000 Euro. Darin enthalten ist eine einmalige Tantiemeleistung von 25.000 Euro.
Im nächsten Jahr verzichtest Du auf die Auszahlung des Geschäftsführergehalts. Stattdessen lässt Du Dir von Deiner GmbH ein Darlehen auszahlen. Auch hier hast Du die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Blick. Deshalb achtest Du darauf, dass die Verzinsung bei der Rückzahlung des Kreditbetrages nicht zu niedrig ist.
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